hilft manchmal die Hürden der Bürokratie zu überwinden, um erfolgreich Anträge stellen zu können.

Zum Beispiel haben Wohngeldempfänger Anspruch auf „Bildung und Teilhabe“. Für ihre schulpflichtigen Kinder sind sie berechtigt, für das neue Schuljahr eine Unterstützung in Höhe von je 100 Euro zu beantragen und zu bekommen,  außerdem 50 Euro für das zweite Schulhalbjahr.

Diese Informationen erhalten sie zwar mit der Bewilligung ihres Antrages auf Wohngeld, aber die eine oder andere Familie ist doch sehr dankbar für Beratung und Unterstützung in dieser Frage. 
Machen wir gerne.

Waltraut Biester