gesundheitskarteEine Erleichterung für alle Beteiligten ist die Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge seit dem 01.01.2016. Zuvor musste die Verwaltung für jeden Arztbesuch einen Krankenkostenübernahmeschein ausstellen, damit der Arzt die Kosten mit dem Kreissozialamt abrechnen  konnte. Das war für alle Beteiligten sehr umständlich. Allerdings sind die Gesundheitsleistungen für Asylbewerber in den ersten 15 Monaten ihres Aufenthalts weiterhin auf die sogenannte Notfallversorgung beschränkt. Weitergehende Behandlungen müssen vorher beim Kreissozialamt beantragt werden.